Was heißt Betreuung?
Die Betroffenen bekommen für die Angelegenheiten, die sie ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können, einen Betreuer oder eine Betreuerin als gesetzlichen Vertreter. Dies gilt auch dann, wenn Betreute geschäftsfähig sind.
Voraussetzungen:
- die betroffene Person ist volljährig
- die betroffene Person ist psychisch krank und/oder hat eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung
- es existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten, die eine Betreuung nicht erforderlich machen würden