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  • Betreuungsrecht

    Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wille und Wohl der Betroffenen sind die Grundlagen jeder Betreuung.

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  • Betreuungsverfügung

    Wollen oder können Sie niemandem eine Vollmacht erteilen, wird Ihnen im Falle krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt.

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  • Satzung

    Vorwiegender Zweck des Vereins ist die rechtliche Betreuung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen, und die Erbringung der betreuerischen Aufgaben durch haupt- und/oder ehrenamtliche Mitarbeiter.

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  • Gesprächsrunde

    An verschiedenen Orten im Landkreis finden Austauschtreffen und Informationsabende (unsere sogenannten Gesprächsrunden) statt. Hier können allgemeine Themen und konkrete Betreuungssituationen besprochen werden.

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Betreuungsanregung

Eine Betreuung kann beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden. Im Landkreis Esslingen ist dies das entsprechende Bezirksnotariat des Wohnortes des Betroffenen.

Eine Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht bedeutet für das Leben des Betroffenen einen wesentlichen Einschnitt.

Die Betreuungsanregung sollte mindestens enthalten:

  • Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie Anschrift der betroffenen Person und ihren derzeitigen Aufenthaltsort
  • Diagnose der Erkrankung bzw. Behinderung des Betroffenen
  • Darstellung der Gründe für die Erforderlichkeit einer Betreuung, insbesondere auch Angaben darüber, ob die hilfebedürftige Person sich zur angeregten Betreuung äußern kann.