Eine Betreuung kann beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden. Im Landkreis Esslingen ist dies das entsprechende Bezirksnotariat des Wohnortes des Betroffenen.
Eine Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht bedeutet für das Leben des Betroffenen einen wesentlichen Einschnitt.
Die Betreuungsanregung sollte mindestens enthalten:
- Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie Anschrift der betroffenen Person und ihren derzeitigen Aufenthaltsort
- Diagnose der Erkrankung bzw. Behinderung des Betroffenen
- Darstellung der Gründe für die Erforderlichkeit einer Betreuung, insbesondere auch Angaben darüber, ob die hilfebedürftige Person sich zur angeregten Betreuung äußern kann.