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  • Betreuungsrecht

    Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wille und Wohl der Betroffenen sind die Grundlagen jeder Betreuung.

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  • Betreuungsverfügung

    Wollen oder können Sie niemandem eine Vollmacht erteilen, wird Ihnen im Falle krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt.

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  • Satzung

    Vorwiegender Zweck des Vereins ist die rechtliche Betreuung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen, und die Erbringung der betreuerischen Aufgaben durch haupt- und/oder ehrenamtliche Mitarbeiter.

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  • Gesprächsrunde

    An verschiedenen Orten im Landkreis finden Austauschtreffen und Informationsabende (unsere sogenannten Gesprächsrunden) statt. Hier können allgemeine Themen und konkrete Betreuungssituationen besprochen werden.

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Betreuungsrecht

Als „Jahrhundertreform“ wurde das Betreuungsrecht in Fachkreisen gefeiert, als es 1992 das alte Vormundschaftsrecht ablöste. Die Vormundschaft über Erwachsene war abgeschafft und durch persönliche Betreuung ersetzt worden. Die Entmündigung als Lösung für den Umgang mit verwirrten, kranken und behinderten Menschen hatte mit der Rechtsreform ausgedient.

Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wunsch und Wohl der Betroffenen sind die Grundlagen jeder Betreuung.