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  • Betreuungsrecht

    Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wille und Wohl der Betroffenen sind die Grundlagen jeder Betreuung.

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  • Betreuungsverfügung

    Wollen oder können Sie niemandem eine Vollmacht erteilen, wird Ihnen im Falle krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt.

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  • Satzung

    Vorwiegender Zweck des Vereins ist die rechtliche Betreuung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen, und die Erbringung der betreuerischen Aufgaben durch haupt- und/oder ehrenamtliche Mitarbeiter.

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  • Gesprächsrunde

    An verschiedenen Orten im Landkreis finden Austauschtreffen und Informationsabende (unsere sogenannten Gesprächsrunden) statt. Hier können allgemeine Themen und konkrete Betreuungssituationen besprochen werden.

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Montag, 4. Dezember 2017
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