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  • Betreuungsrecht

    Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wille und Wohl der Betroffenen sind die Grundlagen jeder Betreuung.

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  • Betreuungsverfügung

    Wollen oder können Sie niemandem eine Vollmacht erteilen, wird Ihnen im Falle krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt.

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  • Satzung

    Vorwiegender Zweck des Vereins ist die rechtliche Betreuung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen, und die Erbringung der betreuerischen Aufgaben durch haupt- und/oder ehrenamtliche Mitarbeiter.

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  • Gesprächsrunde

    An verschiedenen Orten im Landkreis finden Austauschtreffen und Informationsabende (unsere sogenannten Gesprächsrunden) statt. Hier können allgemeine Themen und konkrete Betreuungssituationen besprochen werden.

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Ehrenamt

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass er auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung, nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommt er dann einen Betreuer zur Seite gestellt.

Häufig übernehmen Angehörige diese Aufgabe. Immer öfter fehlen aber diese Angehörigen und es müssen geeignete familienfremde Personen gefunden werden.

Haben Sie die Absicht, sich ehrenamtlich zu engagieren?

Möchten Sie eine solche verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, bei der Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für einen anderen Menschen einbringen können?

Der Verein für Betreuungen e.V. sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger.

  • wir informieren, wenn Sie eine Betreuung übernehmen möchten
  • wir vermitteln Ihnen einen Menschen, der Ihre Unterstützung braucht
  • wir unterstützen Sie während der Betreuertätigkeit
  • wir bieten Fortbildungsmöglichkeiten

Sind Sie interessiert?

Fragen Sie in unserer Geschäftsstelle nach:

Tel. 0711 - 88 24 09 10

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